Sehr geehrter Herr N.N., in der Verwaltungsstreitsache N.N. ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg hat die Kammer in einem Musterverfahren entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag für private Rundfunkteilnehmer nach §2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages — jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung — verfassungsgemäß ist. Anbei erhalten Sie eine Abschrift des Urteils in anonymisierter Form. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen mit, ob Sie an Ihrer Klage festhalten wollen. Falls nicht, bitte ich Sie, die Rücknahme der Klage zu erklären. Sollten Sie die Klage zurücknehmen, würde sich die für das gerichtliche Verfahren zu entrichtende Gebühr um 2/3 ermäßigen. Falls Sie das Verfahren fortsetzen möchten, bitte ich Sie mitzuteilen, ob Sie mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch den Berichterstatter einverstanden sind. Eine Ubertragung der Entscheidung auf den Einzelrichter gemäß §6 Abs, 1 VwGO wird erwogen. Da aus Ihrem bisherigen Vorbringen nicht eindeutig hervorgeht, ob Sie ein Rundfunkempfangsgerät bereit halten, bitte ich Sie um Mitteilung, falls Sie weder ein Fernsehgerät noch ein Radio (auch Radiowecker, Autoradio oder Handy mit Radioempfang) noch einen internetfähigen Computer, einen Tablet-Computer noch ein Smarlphone besitzen. Mit freundlichen Grüßen Die Berichterstatterin N.N.